Kirchenmitgliedschaft
Kirchenmitgliedschaft
Wer evangelisch getauft ist und in Marienborn oder im Wohngebiet „Frecht“ in Bretzenheim wohnt, gehört in aller Regel auch zu unserer Gemeinde. Die Zugehörigkeit zur Gemeinde steht auch Menschen offen, die nicht vor Ort wohnen – sprechen Sie uns an. Wenn Sie nicht genau wissen, zu welcher evangelischen Gemeinde Sie gehören, hilft der Kirchengemeinde-Finder des ev. Dekanates Mainz weiter.
Sobald Sie Ihren Erstwohnsitz ummelden, ‚wandert‘ Ihre Mitgliedschaft automatisch mit zur neuen Wohnsitzgemeinde, wenn Sie nichts anderes veranlassen, auch über die Grenzen der Landeskirchen in Deutschland hinweg.
Wie werde ich Kirchenmitglied?
Mit der Taufe in einer evangelischen Gemeinde ist auch die Aufnahme als Kirchenmitglied verbunden. Wenn Sie aus der Kirche ausgetreten sind, können Sie durch Wiederaufnahme unkompliziert wieder Mitglied werden – sprechen Sie eine Pfarrerin, einen Pfarrer an. Die Wiederaufnahme erfolgt dann im Rahmen eines Gespräches.
Was spricht für eine Kirchenmitgliedschaft?
Im evangelischen Verständnis kann es viele sinnvolle Formen geben, dem Glauben Ausdruck zu verleihen. Alle Formen verbindet: Glaube lebt in Gemeinschaft auf. Denn gemeinsam lässt sich besser nach überzeugenden Orientierungen suchen, gemeinsam lässt sich eine auch eigenen Traditionen gegenüber kritische Haltung entwickeln, gemeinsam wird aus Glaubensüberzeugungen Engagement in der Welt. Die evangelische Kirche bietet nicht die einzige, ausschließliche, sondern eine in unseren Augen überzeugende Form solcher Gemeinschaft und gemeinsamer Feier Gottes. Mit der Kirchenmitgliedschaft gewinnt diese Gemeinschaft ihre erkennbare und verbindliche Gestalt.
Warum zahlen Kirchenmitglieder eine Kirchensteuer?
Die Kirchenmitgliedschaft macht die evangelische Kirche im Kern aus – Kirche entsteht, wo sich Menschen versammeln, um Gottes Wort zu hören, Taufe und Abendmahl feiern. Zu dieser sichtbaren Form, Kirche zu werden, gehört auch die Kirchensteuer: Gottesdienste, Seelsorge, Gruppen und Kreise, soziales Engagement und vieles mehr sind wertvolle Ressourcen – und werden aus der Kirchensteuer finanziert. Nicht alle Kirchenmitglieder zahlen die Kirchensteuer. Denn: Die Kirchensteuer berechnet sich der Höhe nach an der Lohn- und Einkommensteuer. In der Regel müssen 9% der Lohn- und Einkommensteuer bezahlt werden. Oft wird kritisiert, der Staat erhebe diese Steuer für die Kirchen. Richtig ist: Der Staat erbringt den Kirchensteuereinzug im Rahmen einer Dienstleistung, die von den Kirchen voll vergütet wird.