Kirchenmitgliedschaft

Kirchenmitgliedschaft

Die Kirchenmitgliedschaft begründet sich durch die Taufe. Sie umfasst zwei Aspekte: Wer in unserer Gemeinde getauft wird, wird Mitglied der ev. Kirche, verortet in der Kirchengemeinde vor Ort. Zugleich begründet die Taufe aber unserer Überzeugung zufolge auch die ‚Gliedschaft am Leib Christi‘ – also die Zugehörigkeit der Gemeinschaft, zu der Gott zusammenruft und die über menschliche Grenzen hinausreicht. Der erste Teil – die Zugehörigkeit zur ev. Kirche – ist eine menschliche, formal und auch staatlich geregelte Angelegenheit. Die Zugehörigkeit zu Christus soll darin zum Ausdruck kommen – sie erschöpft sich darin aber natürlich nicht.