Patenamt

Patenamt

Wenn ein Kind getauft wird, steht ihm (mindestens) ein Pate oder eine Patin zur Seite. Oft ist das ein Ausdruck von besonderem Vertrauen oder von enger Freundschaft seitens der Eltern. Zugleich ist die Patenschaft ein echtes kirchliches „Amt“. Es ist mit einer ganz besonders schönen und ganz besonders verantwortungsvollen Aufgabe verbunden: Patinnen und Paten stehen dafür ein, den getauften Kindern den christlichen Glauben nahezubringen. Das versprechen die Taufpatinnen und Taufpaten im Taufgottesdienst.
Ganz bewusst wird diese Aufgabe nicht allein den Eltern überlassen: Das Kind wächst in den Glauben hinein – und hat in den Patinnen und Paten auch außerhalb aller Alltags- und Erziehungspflichten einen Ansprechpartner, eine Ansprechpartnerin dafür.

Das Patenamt kann – je nach Entfernung zum Patenkind, je nach familiärer Situation – sehr unterschiedlich ausgefüllt werden: als Vertrauensperson, als Impulsgeberin dafür, Kontakt zur Gemeinde zu finden, als Begleiter aus der Distanz… Die Aufgabe des „kirchlichen Amtes“, dem Patenkind den Glauben an Gott näherzubringen, lässt sich in allen diesen Konstellationen mit Leben füllen.
Mit Konfirmandenunterricht und Konfirmation übernehmen junge Christinnen und Christen selbst die volle Verantwortung für ihr Glaubensleben. Das ‚offizielle Patenamt‘ endet deswegen mit der Konfirmation.

Taufpatinnen und Taufpaten müssen Mitglied einer christlichen Kirche sein. Im Zuge der Taufanmeldung wird darum auch ein ‚Patenschein‘ (Bescheinigung über die Kirchenmitgliedschaft) erbeten.
Diese Regel wird manchmal kritisiert. Das religiöse Verständnis der Patenschaft legt das aber nahe. Schließlich geht es darum, als Säugling, als Kleinkind oder als Kind Getaufte mit der christlichen Kirche vertraut zu machen.