Begleitung

Begleitung

Mitglied der evangelischen Kirche wird ein Mensch durch die Taufe in einer evangelischen Gemeinde, durch Wiedereintritt nach einem vorherigen Kirchenaustritt oder – bei Getauften – durch Eintritt in die die evangelische Kirche.
Der Austritt aus der evangelischen Kirche beendet das Mitgliedschaftsverhältnis mit ‚der Kirche‘ – als Institution und Gemeinde vor Ort. Mit dem Austritt aus der Kirche endet die Pflicht, Kirchensteuer zu entrichten. Zugleich erlöschen die Rechte, die mit der Mitgliedschaft verbunden sind (z.B. das Recht auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung oder Bestattung, aber etwa auch die Möglichkeit zur Übernahme eines Patenamts). Die Frage eines Austritts reicht in aller Regel natürlich weiter als bis zur Abwägung dieser unmittelbaren Rechte und Pflichten – schließlich begründet das Prinzip der Kirchenmitgliedschaft den Unterhalt und das Leben einer vielfältigen Kirche vor Ort, in der Region und mit Diensten für viele Lebenslagen.
Bei uns in Marienborn reicht das vom Unterhalt des Gemeindehauses (in dem wir Gottesdienst feiern, aber auch viele Gruppen einen Raum finden – von den Krabbelkindern bis zu den SeniorInnen) über die Mitfinanzierung des Centrums der Begegnung (mit großem sozialen Engagement in Wort und Tat) und die Trägerschaft der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (in Kooperation mit der Stadt Mainz) bis hin zu dem Umstand, dass ein Pfarrer (mit halber Stelle) vor Ort wohnt und direkt ansprechbar ist.

Evangelische Überzeugung ist auch: Gottes Zuwendung kennt keine Grenzen. Die Zusage seiner Treue, die wir in der Taufe feiern, reicht ohne Frage über den  Austritt aus der evangelischen Kirche hinaus. Deswegen werden zum Beispiel Menschen (bei Wiedereintritt oder Übertritt aus einer anderen christlichen Konfession) nicht noch einmal getauft: Die Taufe ‚verliert sich nicht‘.

Weil es beim Austritt aus der ev. Kirche in erster Linie um die Beendigung des Rechtsverhältnisses zu dieser Religionsgemeinschaft geht, erfolgt der Austritt in Rheinland-Pfalz durch eine entsprechende Erklärung beim zuständigen Standesamt. Wir als Gemeinde erhalten von dort eine Mitteilung über den Austritt.

Auch und gerade wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, aus der ev. Kirche auszutreten, oder wenn Sie ausgetreten sind: Scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen oder an den Veranstaltungen unserer Gemeinde teilzunehmen. Wenn Sie Informationen rund um das vieldiskutierte Thema „Kirche und das Geld“ suchen, können Sie sich auf den Seiten unserer Landeskirche informieren. Bitte sprechen Sie uns auch an, wenn Sie ausgetreten waren und wieder Mitglied werden möchten.